Die Unterstützung durch Verfügungsfonds zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche ist ein entscheidender Baustein des „Sofortprogrammes Innenstadt“.

Eckpunkte Verfügungsfonds

Im Rahmen des Fördergegenstandes Verfügungsfonds können leerstehende Ladenlokale und Räume (Mietfläche bis 300m²) im zentralen Konzentrationsbereich (Karte) zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren angemietet werden.

Die Förderung beinhaltet die Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten. Förderfähig ist dabei eine Anmietung in Höhe von bis zu 70% der Altmiete. Bei der Weitervermietung darf die Altmiete um bis zu 80% reduziert werden.
Eckpunkte Umbaumaßnahmen

Für die Ansiedlung von innovativen Einzelnutzungen, welche bislang in der Werdohler Innenstadt unterrepräsentiert sind, ist die Förderung von Umbaumaßnahmen möglich.

Die Förderung richtet sich nach der Gewährung von Umbaupauschalen in Höhe von bis zu 2500 Euro pro Ladenlokal. Dabei handelt es sich um die Pauschalen "Eingang und Fassade", "Gebäudetechnik" und "Innenausstattung". Diese sind miteinander kombinierbar, sodass eine max. Förderung von 7500 Euro möglich ist.